LED-Lightbars & Arbeitsscheinwerfer in der Schweiz – Das musst du wissen
Ob auf Schotterpisten, beim Campen oder in abgelegenen Gebieten – eine gute Ausleuchtung ist für jedes Offroad-Abenteuer entscheidend. Doch: Nicht jede Leuchte darf einfach so im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. In diesem Guide erfährst du, worauf du als Fahrzeughalter:in in der Schweiz achten musst, wie du auch EU-weit legal unterwegs bist – und welche Vorteile dir die E-geprüften LED-Lösungen von horntools bieten.
LED-Lightbar vs. Arbeitsscheinwerfer – Unterschiede & Einsatzbereiche
| Merkmal | LED-Lightbar | Arbeitsscheinwerfer |
|---|---|---|
| Bauform | Schlank, linear | Kompakt, meist rund oder eckig |
| Lichtcharakteristik | Weitstrahlend, nach vorn gerichtet | Breite Ausleuchtung im Nahfeld |
| Montageorte | Frontgrill, Stossfänger, Dachträger | Seitlich, Heck, Ladefläche, Dach |
| Strassenzulassung | Ja, mit E-Kennzeichnung | Nein, nur im Stand erlaubt |
E-Kennzeichnung – In der Schweiz und EU anerkannt
Die Schweiz ist Vertragsstaat der UN-ECE-Regelungen und erkennt das E-Prüfzeichen (z. B. E1, E9 etc.) vollumfänglich an. Eine Lightbar oder ein Zusatzscheinwerfer darf also auch in der Schweiz legal am Fahrzeug betrieben werden, sofern:
- eine (z. B.
E9 10R-05 12345) vorhanden ist, - der Referenzwert eingehalten wird (max. 100),
- die Montage gesetzeskonform erfolgt (siehe unten).
Beispiel für E-Prüfnummern
E9: Genehmigungsland Spanien10R: UNECE-Richtlinie R10 (elektromagnetische Verträglichkeit)12345: individuelle Prüfnummer
Referenzwert – Die magische Grenze von 100
Die Summe der Referenzwerte aller Fernlichter am Fahrzeug (Serienlicht + Zusatzscheinwerfer) darf 100 nicht überschreiten.
Beispiel:
Serien-Fernlicht: 2 × 17,5 = 35
horntools Lightbar: Referenzwert 45
Verbleibend: 20 für weitere Leuchten
Was gilt speziell in der Schweiz?
- Die E-Kennzeichnung wird anerkannt, nationale Zulassung ist nicht erforderlich.
- Die Referenzwert-Regelung (max. 100) gilt analog zur EU.
- Die maximale Blendstärke liegt bei etwa 480 Lux – bei legalen ECE-Leuchten bereits geprüft.
- Die Montage muss symmetrisch und nach vorn gerichtet erfolgen – Lightbars auf dem Dach sind nur erlaubt, wenn sie deaktivierbar sind oder als Arbeitsscheinwerfer laufen.
Arbeitsscheinwerfer – Legal nur im Stand
- Dürfen nicht während der Fahrt betrieben werden.
- Keine E-Kennzeichnung erforderlich, aber: nur im Stand erlaubt.
- Müssen separat schaltbar sein.
- Dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Die Polizei und das Strassenverkehrsamt können bei Verstössen Bussen verhängen oder die Weiterfahrt untersagen.
Strands LED bei horntools – Premium für dein Offroad-Fahrzeug
- Straßenzugelassen mit E-Prüfzeichen und geprüftem Referenzwert
- Schlag- und vibrationsfest
- Wasser- und staubdicht Strands LEDs (IP67/IP69K)
- Optimale Lichtverteilung für Offroad & Straße
Fazit: Mit horntools rechtlich sicher unterwegs
Mit den E-geprüften LED-Lightbars und Arbeitsscheinwerfern von horntools bist du nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa gesetzlich auf der sicheren Seite – beim Campen, Arbeiten und auf Offroad-Reisen.
Wichtig: Achte beim Kauf auf eine gültige E-Kennzeichnung, halte den Referenzwert ein und nutze Arbeitsscheinwerfer nur im Stand. Dann steht deinem nächsten Abenteuer nichts im Weg!



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