Legal leuchten in der Schweiz & Europa – Scheinwerfer-Wissen für Offroad-Enthusiasten

Legal leuchten in der Schweiz & Europa – Scheinwerfer-Wissen für Offroad-Enthusiasten

LED-Lightbars & Arbeitsscheinwerfer in der Schweiz – Das musst du wissen

Ob auf Schotterpisten, beim Campen oder in abgelegenen Gebieten – eine gute Ausleuchtung ist für jedes Offroad-Abenteuer entscheidend. Doch: Nicht jede Leuchte darf einfach so im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. In diesem Guide erfährst du, worauf du als Fahrzeughalter:in in der Schweiz achten musst, wie du auch EU-weit legal unterwegs bist – und welche Vorteile dir die E-geprüften LED-Lösungen von horntools bieten.

LED-Lightbar vs. Arbeitsscheinwerfer – Unterschiede & Einsatzbereiche

Merkmal LED-Lightbar Arbeitsscheinwerfer
Bauform Schlank, linear Kompakt, meist rund oder eckig
Lichtcharakteristik Weitstrahlend, nach vorn gerichtet Breite Ausleuchtung im Nahfeld
Montageorte Frontgrill, Stossfänger, Dachträger Seitlich, Heck, Ladefläche, Dach
Strassenzulassung Ja, mit E-Kennzeichnung Nein, nur im Stand erlaubt

E-Kennzeichnung – In der Schweiz und EU anerkannt

Die Schweiz ist Vertragsstaat der UN-ECE-Regelungen und erkennt das E-Prüfzeichen (z. B. E1, E9 etc.) vollumfänglich an. Eine Lightbar oder ein Zusatzscheinwerfer darf also auch in der Schweiz legal am Fahrzeug betrieben werden, sofern:

  • eine (z. B. E9 10R-05 12345) vorhanden ist,
  • der Referenzwert eingehalten wird (max. 100),
  • die Montage gesetzeskonform erfolgt (siehe unten).

Beispiel für E-Prüfnummern

E9: Genehmigungsland Spanien
10R: UNECE-Richtlinie R10 (elektromagnetische Verträglichkeit)
12345: individuelle Prüfnummer

Referenzwert – Die magische Grenze von 100

Die Summe der Referenzwerte aller Fernlichter am Fahrzeug (Serienlicht + Zusatzscheinwerfer) darf 100 nicht überschreiten.

Beispiel:
Serien-Fernlicht: 2 × 17,5 = 35
horntools Lightbar: Referenzwert 45
Verbleibend: 20 für weitere Leuchten

Was gilt speziell in der Schweiz?

  • Die E-Kennzeichnung wird anerkannt, nationale Zulassung ist nicht erforderlich.
  • Die Referenzwert-Regelung (max. 100) gilt analog zur EU.
  • Die maximale Blendstärke liegt bei etwa 480 Lux – bei legalen ECE-Leuchten bereits geprüft.
  • Die Montage muss symmetrisch und nach vorn gerichtet erfolgen – Lightbars auf dem Dach sind nur erlaubt, wenn sie deaktivierbar sind oder als Arbeitsscheinwerfer laufen.

Arbeitsscheinwerfer – Legal nur im Stand

  • Dürfen nicht während der Fahrt betrieben werden.
  • Keine E-Kennzeichnung erforderlich, aber: nur im Stand erlaubt.
  • Müssen separat schaltbar sein.
  • Dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Die Polizei und das Strassenverkehrsamt können bei Verstössen Bussen verhängen oder die Weiterfahrt untersagen.

Strands LED bei horntools – Premium für dein Offroad-Fahrzeug

  • Straßenzugelassen mit E-Prüfzeichen und geprüftem Referenzwert
  • Schlag- und vibrationsfest
  • Wasser- und staubdicht Strands LEDs (IP67/IP69K)
  • Optimale Lichtverteilung für Offroad & Straße

Fazit: Mit horntools rechtlich sicher unterwegs

Mit den E-geprüften LED-Lightbars und Arbeitsscheinwerfern von horntools bist du nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa gesetzlich auf der sicheren Seite – beim Campen, Arbeiten und auf Offroad-Reisen.

Wichtig: Achte beim Kauf auf eine gültige E-Kennzeichnung, halte den Referenzwert ein und nutze Arbeitsscheinwerfer nur im Stand. Dann steht deinem nächsten Abenteuer nichts im Weg!

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